Verein, Top3, Top7 | Mittwoch, 04. Januar 2017

GELDSTRAFE GEGEN DIE LOKSCHE

FCL ruft seine Fans zur freiwilligen Spende auf

Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) hat den 1. FC Lokomotive Leipzig wegen den Vorfällen beim Spiel gegen Carl Zeiss Jena (06.11.), gegen Hertha BSC II (11.12.) und gegen Energie Cottbus (18.12.) zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Ebenso muss der 1. FC Lok die Kosten des Verfahrens tragen.


Begründung des Sportgerichts:

1. In der 74. Spielminute des o.g. Meisterschaftsspiels beim FC Carl Zeiss Jena entzündeten Leipziger Anhänger im Gästeblock des 1. FC Lokomotive Leipzig zwei Rauchbomben.

2. Beim Spiel in Berlin zündeten Leipziger Anhänger nach dem Führungstreffer in der 21. Spielminute ein bengalisches Feuer.

3. In der 46. Spielminute des Spiels in Cottbus brannten Leipziger Anhänger im Fanblock vier stark rauchende Leuchtbengalos ab. In der 78. Spielminute wurde im Leipziger Block ein Knallkörper gezündet.

Diese Feststellungen beruhen auf den jeweiligen Angaben in den Spielberichten und den Berichten der Sicherheitsaufsichten.


Alle Fans des 1. FC Lokomotive Leipzig haben die Möglichkeit, die 1.500 Euro freiwillig zu spenden, damit die Strafe den Verein nicht zusätzlich belastet. In Zeiten knapper Kassen und ohne Spieltagseinnahmen sind derartige Ausgaben für den Verein völlig unnötig. 1.500 Euro Geldstrafe entsprechen ca. 2.500 Liter Heizöl, die gerade jetzt im Winter dringend benötigt werden.

Spendenkonto:
1. FC Lok Leipzig
Konto-Nr.: 129 4230 06
BLZ: 860 700 24
IBAN: DE16 860 700 240 1294230 06
BIC (SWIFT): DEUT DE DBLEG

 
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