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Was tun bei Haus- oder Stadionverbot?

Die Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Haus- und Stadionverboten räumen demjenigen, der ein
Haus- oder Stadionverbot des 1. FC Lokomotive Leipzig e.V. bekommen hat, die Möglichkeit ein, beim Ausschuss für Vereinsstreitigkeiten Einspruch zu seinem Haus- oder Stadionverbot einzulegen. 


Wie arbeitet der Ausschuss für Vereinsstreitigkeiten? 

Der Ausschuss für Vereinsstreitigkeien (AfV) gibt den vom 1. FC Lokomotive Leipzig e.V. mit einem Haus- oder Stadionverbot belegten Personen die Möglichkeit einer Anhörung. Dies muss durch die betroffene Person beim Ausschuss schriftlich (am besten per Email an afvlok-leipzig.com) beantragt werden. Der AfV prüft und berät über den beantragten Sachverhalt und trifft anschließend eine Entscheidung, welche jedoch noch vom Präsidium abschließend formal bestätigt werden muss.


Was könnt ihr tun, wenn ihr ein Haus- oder Stadionverbot erhalten habt?
Wenn ihr das vom 1. FC Lokomotive Leipzig e.V. ausgesprochene Haus- oder Stadionverbot für ungerechtfertigt haltet, könnt ihr bein AfV Einspruch einlegen.

Dies beantragt ihr schriftlich unter

1. FC Lokomotive Leipzig e.V.
z.H. Ausschuss für Vereinsstreitigkeiten
Connewitzer Straße 21
04289 Leipzig

oder per E-Mail unter afvlok-leipzig.com

Der Fall wird anschließend geprüft.

Ihr könnt eure Sichtweise bzw. euren Standpunkt vor den Mitgliedern des AfV darlegen. Der AfV wird ggf. noch Nachfragen dazu stellen. Anschließend beraten sich die Mitglieder und teilen euch die Entscheidung mit.

 
/fans/stadionverbot/