Verein, Top3, Top7 | Mittwoch, 01. Juli 2015

NOFV spricht Urteil gegen den 1. FC Lok

Nach Erfurt-Randale: Zuschauerausschluss, Geldstrafe und Spielverlust

Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes (NOFV) hat nach den Ausschreitungen beim letzten Oberliga-Spiel der Saison gegen die U23 von Rot-Weiß Erfurt heute sein Urteil gesprochen.

Hier der Urteilstext:


Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes (NOFV) hat den Oberligisten 1. FC Lokomotive Leipzig nach den Zuschauerausschreitungen beim Spiel der NOFV-Oberliga Staffel Süd am 14.06.2015 in Erfurt gegen den FC Rot Weiß Erfurt II zu einer Geldstrafe von 4.000,00 € verurteilt. Darüber hinaus muss der 1. FC Lokomotive Leipzig ein Meisterschaftsheimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Dabei müssen sämtliche Zuschauerbereiche geschlossen und leer bleiben. Zudem ist das Spiel mit dem Ergebnis von 2:0 für den FC Rot Weiß Erfurt II gewertet worden.

Ab der 73. Minute des Spiels stürmten etwa 70 zum Teil vermummte Leipziger Zuschauer unkontrolliert auf das Spielfeld, wo es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Ordnern und Sicherheitskräften wie auch mit Leipziger Spielern kam. Nachdem sich auch nach einer 30-minütigen Unterbrechung des Spiels die Lage nicht beruhigt hatte, musste das Spiel abgebrochen werden.

Gegen den FC Rot Weiß Erfurt wurde wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes eine Geldstrafe in Höhe von 1000,00 € verhängt.


Das Urteil ist auch auf der Webseite des NOVF nachzulesen.

Der 1. FC Lokomotive Leipzig behält sich vor gegen dieses Urteil fristgemäß Einspruch einzulegen.

 
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