Verein, Top3, Top7 | Donnerstag, 11. April 2019

KLARSTELLUNG ZU BILD-ARTIKEL

Bericht in der BILD vom 10. April 2019

Hiermit nehmen wir Stellung zu den dargestellten Behauptungen im Artikel der BILD-Zeitung vom 10. April 2019 "Bößneck gewinnt Klage gegen Lok".

Dabei wird fälschlicherweise suggeriert, dass der ehemalige Mitarbeiter der 1. FC Lokomotive Leipzig Spielbetriebsgesellschaft mbH, Ron Bößneck, im Arbeitsgerichtsprozess gegen die 1. FC Lokomotive Leipzig Spielbetriebsgesellschaft mbH, aufgrund seiner Klage vollumfänglich Recht bekommen hat.

Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen. Richtig ist, dass durch Herrn Bößneck eine Hauptforderung in einer Gesamthöhe von über 40.000 EUR zuzüglich Zinsen und Kosten eingeklagt wurde. Durch den ausgehandelten Vergleichsbetrag in Höhe von 20.000 EUR ohne Zinsen und zusätzliche Kosten erhält der Kläger einen Betrag, deutlich unter 50 Prozent der eingeklagten Forderungssumme.

Der ausgehandelte Vergleichsbetrag entsprach unseren Vorstellungen. Daher konnte diesem Vergleich  zugestimmt werden.

 
/verein/news/detail/