Verein, Top3, Top7 | Donnerstag, 18. April 2019

Erklärung zum Vorbehaltsurteil des LG Leipzig

Klageverfahren zwischen Wolf-Rüdiger Ziegenbalg und dem 1. FC Lok

In dem beim Landgericht Leipzig zum Az. 4 O 2018/18 anhängigen Klageverfahren zwischen Herrn Ziegenbalg und unserem Verein wurde heute eine Entscheidung verkündet.

Bei der heutigen Entscheidung des Landgerichts Leipzig handelt es sich um ein sogenanntes Vorbehaltsurteil im Urkundenprozess.

Das Urteil des Landgerichts Leipzig vom heutigen Tage ist keine abschließende Entscheidung in der ersten Instanz. Der Rechtsstreit bleibt in der gleichen Instanz im ordentlichen Verfahren anhängig.

Im weiteren Verfahren sind – nicht mehr nur Urkunden – sondern alle Beweismittel, zum Beispiel auch Zeugen, zulässig.

Fazit:  
Das Vorbehaltsurteil ist eine vorläufige Entscheidung ohne Tendenz für den endgültigen Ausgang des Rechtsstreits.

 
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